Regeln der Behandlung

Erstellt von Uwe Schindler, Geändert am Sat, 31 Dec 2022 um 02:28 PM von Uwe Schindler

Diese Regeln gelten an der Hauptwache

  1. Für Menschen und Tiere ohne festen Wohnsitz ist die Behandlung kostenlos.
  2. Bürgergeld-Empfänger und Rentner zahlen je Tier 10 Euro Behandlungskostenanteil.
  3. Sie müssen ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main nachweisen.
  4. Sie müssen einen aktuellen Nachweis für Hartz IV-, Renten-Bescheinigung oder den Frankfurt-Pass vorlegen.
  5. Tiere bis zu einem Jahr/Welpen werden nicht behandelt.
  6. Es werden maximal zwei Tiere je Besitzer behandelt.
  7. Im Impfausweis MUSS der Tierhalter mit den Unterlagen bei der Anmeldung übereinstimmen.


Wenn Sie einen der Punkte nicht erfüllen, kann die Soziale Tier-Not-Hilfe e.V. die Grundversorgung Ihres Tieres leider nicht übernehmen.


Notoperationen, Dauermedikationen sowie dringende, aufwendige Untersuchungen werden vom Verein nach Prüfung bezuschusst. Die Entscheidung wird vom Vorstand vor Ort gefällt.


Ein Rechtsanspruch auf behandlung besteht nicht!


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